Weiterführung des bewährten Einbruchschutzprogramms

27.02.2024

Zur Fortführung des bewährten Einbruchschutzprogramms des Landes erklären die
Lauenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus
Vöge:

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein ein sichereres
Zuhause zu gewährleisten, wird das Land sein Einbruchschutzprogramm auch im
Jahr 2024 fortsetzen. Die Initiative, die seit 2016 besteht, hat bereits tausenden
Haushalten zu mehr Sicherheit verholfen. Für das laufende Jahr hat die
Landesregierung wiederum einen Betrag von 800.000 Euro vorgesehen, um
finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümern und Mieterinnen und
Mietern bei der Einrichtung von Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen zu
gewähren.

Die Lauenburgischen CDU-Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus
Vöge betonen die Wichtigkeit des Programms: „Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen
und Bürger in Schleswig-Holstein aktiv dabei zu unterstützen, ihre Wohnungen und
Häuser sicherer zu machen. Durch die Fortführung unseres
Einbruchschutzprogramms bieten wir erneut finanzielle Hilfe an, um technische
Sicherheitsmaßnahmen zu realisieren.“

Das Programm fördert den Einbau und die Nachrüstung von sicherheitsrelevanten
Elementen wie Fenster- und Terrassentüren sowie Alarmanlagen und
Bewegungsmeldern. Um förderfähig zu sein, müssen die Maßnahmen bestimmte
technische Standards erfüllen und die Investitionskosten mindestens 500 Euro
betragen. Für Ausgaben zwischen 500 und 1.000 Euro wird ein Zuschuss von 20
Prozent gewährt, während höhere Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 Euro
mit 15 Prozent unterstützt werden.

„Prävention ist der beste Schutz“, heben Tschacher und Vöge hervor. „Durch die
Erschwerung von Einbruchsversuchen wird ein wirkungsvoller Beitrag zur Sicherheit
geleistet. Die Zahlen belegen eindeutig: Durch den Einsatz von
Sicherheitstechnologien werden viele Einbruchsversuche bereits im Ansatz
unterbunden.“

Anträge für das Einbruchschutzprogramm können bis zum 15. Dezember 2024 über
das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingereicht
werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden
Interessierte unter: https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/
Mit der Fortführung dieses Programms unterstreicht Schleswig-Holstein sein
Engagement für die Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Bürgerinnen und
Bürger. Die Landesregierung ermutigt alle Betroffenen, die Förderangebote zu
nutzen und damit aktiv zur Erhöhung der Sicherheit in ihren eigenen vier Wänden