Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen startklar

05.04.2023

Kiel/Ratzeburg, 05.04.2023. Während notleidende Privat-Haushalte in Schleswig-Holstein absehbar im Mai Energiekosten-Zuschüsse des Bundes beantragen können, sind die Energie-Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab sofort startklar. Dazu erklären die lauenburgischen CDU-Abgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus Vöge:

„Aktuell stehen insgesamt rund 13,6 Mio. EUR zur Verfügung, um solche Firmen zu unterstützen, die seit vergangenem Jahr besonders hart von gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Wir begrüßen, dass es in Verhandlungen mit dem Bund am Ende gelungen ist, dass die Förderung energieträgerunabhängig erfolgt. Das heißt: Neben Strom, Gas und Fernwärme werden auch so genannte leitungsungebundene Energieträger wie Öl, Pellets, Wasserstoff oder Flüssiggas gefördert.“

Die Antragstellung erfolgt, wie schon bei den meisten Corona-Hilfen, über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Jeder Antrag benötige die Bestätigung eines Steuerberaters, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.

Bedingungen für eine Förderung – die zwischen 2.000 und 200.000 EUR liegen kann – sind neben einer Verdreifachung der betrieblich bedingten Energiekosten eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent sowie eine signifikante Verschlechterung des Betriebsergebnisses. Die genauen Einzelheiten des Programms sowie Förderanträge sind abrufbar unter https://www.ib-sh.de/produkt/energie-haertefallhilfe-kmu.

Tschacher und Vöge erinnern daran, dass neben kleinen und mittleren Unternehmen auch Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sowie unternehmerisch tätige Sozialbetriebe unter das Programm fallen. Bedingung sei eine Gründung und Geschäftsaufnahme vor dem Juni 2022 sowie eine wirtschaftliche Betätigung im Haupterwerb.