Der Forstgutsbezirk Sachsenwald wird aufgelöst

12.12.2025

Der Forstgutsbezirk Sachsenwald wird aufgelöst und die einzelnen Flurstücke den umliegenden Kommunen eingemeindet. Dies hat der Landtag am Donnerstag (11.12.2025) beschlossen. Damit endet eine Sonderstellung aus dem 19. Jahrhundert, die dem Forstgutsbezirk bisher hoheitliche Aufgaben wie die Erhebung von Steuern ermöglichte.

Dazu erklären Andrea Tschacher (CDU) und Oliver Brandt (Bündnis 90/Die Grünen), Landtagsabgeordnete aus dem Herzogtum Lauenburg:

„Die Ansiedlung zahlreicher Unternehmen in einer Jagdhütte im Sachsenwald hat gezeigt, dass die historischen Privilegien des Forstgutsbezirks nicht mehr zeitgemäß sind. Sie stammen aus einer Epoche vordemokratischer kommunaler Selbstverwaltung. Mit der heutigen Entscheidung beenden wir diese Sonderregelung. Gleichzeitig war es uns wichtig, die berechtigten Anliegen der betroffenen Kommunen zu berücksichtigen und zusätzliche Belastungen zu vermeiden.

So haben wir klargestellt, dass die Eigentümer gesamtschuldnerisch für mögliche Rückforderungen gewerbesteuerpflichtiger Unternehmen aus den Jahren bis einschließlich 2025 haften. Die Gemeinden treten damit nicht in die Rechtsnachfolge des gemeindefreien Gebietes ein.

Zudem schafft die Änderung des Straßen- und Wegegesetzes Rechtssicherheit: Alle Straßen und Wege im bisherigen Forstgutsbezirk Sachsenwald – mit Ausnahme der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – gelten als privat. Auf die Kommunen kommen somit keine zusätzlichen Straßenbaulasten zu.

Wir danken den Vertreterinnen und Vertretern der Ämter und Gemeinden für die konstruktiven Gespräche und stehen den Kommunen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes für Fragen im Umsetzungsprozess zur Verfügung."